Leistungen
Lohnverrechnung
Mit einem Outsourcing Ihrer Lohnverrechnung an unsere Fachleute gewinnen Sie kostbare Zeit zurück und profitieren von höchster Genauigkeit in der Abrechnung, Unterstützung bei Vertragsgestaltung sowie Zahlen & Fakten auf Knopfdruck.
Unser Leistungsangebot
- Lohn- und Gehaltsverrechnung
- Verrechnung Überstunden, Prämien und Reisekosten
- Berechnung laufender Lohnabgaben
- Beratung bei Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- An- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern
- Einstufung im Gehaltsschema
- Berechnung Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Überprüfung Reisekostenabrechnungen
- Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Tipps Dienstzeugniserstellung
- Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
- Beratung bei Gestaltung Arbeitsverhältnisse
- Beratung bei Betriebsvereinbarungen und Kollektivvertragsauslegung
Servicecenter
Informative Fachartikel
Profitieren Sie von unserem Serviceangebot! Mithilfe unserer praktischen Fachartikeln können Sie sofort für Sie als Unternehmer wichtige Fachinformationen nachlesen!
Praktische Downloads
Profitieren Sie von unserem Serviceangebot! Mithilfe unserer praktischen Downloadsammlung können Sie wichtige Formulare sofort herunterladen und ausfüllen!
Online-Rechner
Profitieren Sie von unserem Serviceangebot! Probieren Sie unsere praktischen Online-Rechner gleich jetzt aus.
Abfertigungs-Rechner
Die Höhe der Abfertigungszahlung auf Knopfdruck: Welcher Betrag wird beim Austritt eines Mitarbeiters fällig? Der Abfertigungsrechner gibt Antwort darauf.
Brutto-Netto-Rechner
Berechnen Sie mit diesem praktischen Brutto-Netto-Rechner wie sich z. B. Gehaltsveränderungen von Mitarbeitern auf Ihre Kosten auswirken.
Online Lohnverrechnungsformulare
In dringenden Fällen außerhalb unserer Geschäftszeiten beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Vor-Ort-Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse.
Infos zur Vor-Ort-Anmeldung
Die Vor-Ort-Anmeldung sollte, wie alle Sozialversicherungsmeldungen, mittels elektronischer Datenfernübertragung erstattet werden. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen die Vor-Ort-Anmeldung per Telefon/Telefax erstattet werden kann. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung wird allerdings empfohlen, die Anmeldung auf elektronischem Weg zu erstatten.